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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 172/07   

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https://dejure.org/2009,17372
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 172/07 (https://dejure.org/2009,17372)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.11.2009 - L 8 SO 172/07 (https://dejure.org/2009,17372)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. November 2009 - L 8 SO 172/07 (https://dejure.org/2009,17372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - stationäre Krankenhausbehandlung - Abgrenzung medizinischer Notfall vom sozialhilferechtlichen Eilfall - Nothelfer - Erstattung von Aufwendungen Anderer - objektive Erreichbarkeit des Sozialhilfeträgers - Prüfung der Voraussetzungen des § 121 S 1 BSHG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 121 BSHG; § 127 BSHG
    Erstattungsanspruch bei Gewährung von Hilfe im Eilfall gegenüber einem Hilfebedürftigen bei Gewährung der Hilfe durch den Träger der Sozialhilfe bei rechtzeitiger Kenntnis; Ersatz der Aufwendungen für die stationäre Behandlung eines Patienten in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 121 S. 1; BSHG § 121 S. 2; SGB XII § 25
    Anspruch auf Sozialhilfe; Abgrenzung eines medizinischen Notfalls vom sozialhilferechtlichen Eilfall

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsanspruch bei Gewährung von Hilfe im Eilfall gegenüber einem Hilfebedürftigen bei Gewährung der Hilfe durch den Träger der Sozialhilfe bei rechtzeitiger Kenntnis; Ersatz der Aufwendungen für die stationäre Behandlung eines Patienten in einem ...

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00

    Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 172/07
    Die Klägerin hat zur Klagebegründung im Wesentlichen vorgetragen, ein Eilfall könne hier nicht - wie der Beklagte es getan habe - unter Rückgriff auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2001 - 5 C 20.00 - verneint werden.

    Das Gericht folge insoweit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2001 - 5 C 20/00 -, wonach § 121 BSHG nicht das Ziel verfolge, den Nothelfer von einer Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Lage des Hilfeempfängers zu befreien.

    Ein Eilfall im Sinne dieser Vorschrift setzt nach der von beiden Beteiligten in Bezug genommen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Mai 2001 - 5 C 20/00 -, BVerwGE 114, 298 und Urteil vom 30. Oktober 1979 - 5 C 31/78 -, BVerwGE 59, 73) - der der Senat folgt - voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalles sofort geholfen werden muss und eine rechtzeitige Einschaltung des Sozialhilfeträgers nicht möglich ist; die Notwendigkeit sofortiger Hilfe lässt in der Regel keine Zeit, den zuständigen Sozialhilfeträger zu unterrichten und zunächst dessen Entschließung über eine Gewährung der sofortigen Hilfe als Sozialhilfe abzuwarten.

    Er muss versuchen, die Hilfe des Trägers der Sozialhilfe zu erreichen, sobald es möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2001 - 5 C 20/00 -, aaO und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Dezember 2007, aaO,).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Mai 2001, aaO, 301), der der Senat folgt, wird das Irrtums- und Fehleinschätzungsrisiko hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Hilfebedürftigen dem Nothelfer durch § 121 BSHG nicht abgenommen.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2007 - L 3 SO 25/06

    Sozialhilfe: Nicht erst behandeln lassen und dann überlegen, wer bezahlt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 172/07
    Solange eine solche Verpflichtung des Nothelfers hingegen - wie hier für den 20. und 21. Juni 2004 - nicht gegeben ist, weil eine Hilfe des Sozialhilfeträgers ohnehin nicht zu erlangen ist, ist es unbeachtlich, aus welchen subjektiven Beweggründen dessen Einschaltung unterblieben ist (so bereits LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Dezember 2007 - L 3 SO 25/06 - juris Rdnr 24).

    Er muss versuchen, die Hilfe des Trägers der Sozialhilfe zu erreichen, sobald es möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2001 - 5 C 20/00 -, aaO und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Dezember 2007, aaO,).

  • BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B

    Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 172/07
    § 197a SGG ist nicht einschlägig, weil die Klägerin als Nothelferin zu dem in § 183 Satz 1 SGG genannten Personenkreis der Leistungsempfänger gehört und insoweit von der Pflicht zur Zahlung von Kosten befreit ist (vgl BSG, Urteil vom 11. Juni 2008 - B 8 SO 45/07 B -, juris, Rdnr 7ff).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 31.78

    Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für Hilfe in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 172/07
    Ein Eilfall im Sinne dieser Vorschrift setzt nach der von beiden Beteiligten in Bezug genommen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Mai 2001 - 5 C 20/00 -, BVerwGE 114, 298 und Urteil vom 30. Oktober 1979 - 5 C 31/78 -, BVerwGE 59, 73) - der der Senat folgt - voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalles sofort geholfen werden muss und eine rechtzeitige Einschaltung des Sozialhilfeträgers nicht möglich ist; die Notwendigkeit sofortiger Hilfe lässt in der Regel keine Zeit, den zuständigen Sozialhilfeträger zu unterrichten und zunächst dessen Entschließung über eine Gewährung der sofortigen Hilfe als Sozialhilfe abzuwarten.
  • BSG, 04.03.2010 - B 8 SO 64/09 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 172/07
    NZB beim BSG anhängig (B 8 SO 64/09 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11

    Sozialhilfe

    Vielmehr ist weitere Voraussetzung, dass nach Lage der Dinge eine rechtzeitige Hilfe des Sozialhilfeträgers objektiv nicht zu erlangen gewesen wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2001, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. November 2009 - L 8 SO 172/07).

    Soweit das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 26.11.2009 - L 8 SO 172/07) einen Zinsanspruch (Verzugszinsen) auf § 44 SGB I stützt, vermag auch dies nicht zu überzeugen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11

    Sozialhilfe

    Voraussetzung sei vielmehr weiter, dass nach Lage der Dinge eine rechtzeitige Hilfe des Sozialhilfeträgers objektiv nicht zu erlangen sei (BVerwG, Urteil vom 31.05.2001 - 5 C 20/00; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2009 - L 8 SO 172/07; SG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2009 - S 42 (24) SO 27/06; SG Marburg, Urteil vom 11.02.2010 - S 9 SO 23/08).

    Vielmehr ist weitere Voraussetzung, dass nach Lage der Dinge eine rechtzeitige Hilfe des Sozialhilfeträgers objektiv nicht erlangt werden kann (vgl. etwa BVerwG, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2009 - L 8 SO 172/07 LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.12.2010 - L 8 SO 40/09 Rn. 34 ff.).

  • SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 142/06
    Hinsichtlich des Zeitraums, ab welchem Leistungen gewährt werden könnten, verweist er auf eine Ent-scheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 26.11.2009, Az.: L 8 SO 172/07).

    Mit seiner Auffassung, ein Eilfall im Sinne des § 25 SGB XII habe deshalb nicht vorgele-gen, weil ein Eilfall nur solange andauere, wie eine Kontaktaufnahme mit dem Sozialhilfe-träger nicht möglich ist, bezieht sich der Beklagte auf eine Entscheidung des Landesso-zialgerichts (LSG) Niedersachsen Bremen vom 26.11.2009 (Az.: L 8 SO 172/07).

    Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in seiner vom Beklagten benannten Entscheidung vom 26.11.2009 (Az.: L 8 SO 172/07) diesbezüglich sinngemäß die Auffassung vertreten, dass der Nothelfer fortlaufend versuchen müsse, die Hilfe des Sozialhilfeträgers zu errei-chen, sobald es möglich sei.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11

    Erstattung der Kosten für die stationäre Behandlung eines Hilfebedürftigen

    Vielmehr ist weitere Voraussetzung, dass nach Lage der Dinge eine rechtzeitige Hilfe des Sozialhilfeträgers objektiv nicht zu erlangen gewesen wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31.05.2001, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2009 - L 8 SO 172/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 20 SO 78/10

    Sozialhilfe

    Der Senat schließt sich jedoch nunmehr (anders noch Urteil vom 25.2.2008 L 20 SO 63/07) - auch im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung - der Auffassung des BSG (Beschluss vom 11.6.2008 - B 8 SO 45/07 B; Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 4/08 R) an, wonach in Anlehnung an die Rechtslage nach § 121 BSHG und § 188 der Verwaltungsgerichtsordnung Verfahren dieser Art nicht gerichtskostenpflichtig sind (ebenso Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.12.2010 - L 8 SO 40/09 Rn. 45; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2009 - L 8 SO 172/07 Rn. 28).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 40/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialhilfe - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB

    Vielmehr ist weitere Voraussetzung, dass nach Lage der Dinge eine rechtzeitige Hilfe des Sozialhilfeträgers objektiv nicht zu erlangen gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2001, a.a.O.; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. November 2009, L 8 SO 172/07, juris).
  • SG Hildesheim, 23.10.2012 - S 42 AY 127/08

    Übernahme der Kosten für Geburtshilfeleistungen anlässlich der Entbindung eines

    Soweit das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 26.11.2009 - L 8 SO 172/07) einen Zinsanspruch (Verzugszinsen) auf § 44 SGB I stützt, vermag auch dies nicht zu überzeugen.
  • LSG Hamburg, 21.06.2012 - L 4 AY 4/11

    Übernahme von Behandlungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Dieser Rechtsprechung haben sich nachfolgend zahlreiche Gerichte der verwaltungsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen (vgl. u.a. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 27.2.2012 - L 20 SO 48/11; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. vom 21.12.2010 - L 8 SO 40/09; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.12.2007 - L 3 SO 25/06; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 26.11.2009 - 8 SO 172/07; OVG Berlin, Urt. v. 25.11.2004 - 6 B 9.02; OVG Münster, Urt. v. 30.10.1997 - 8 A 5887/95, NVwZ-RR 1998, 756,757).
  • SG Nürnberg, 30.06.2011 - S 20 SO 129/07

    Sozialhilfe - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB 12 - kein Erstattungsanspruch

    Demgegenüber geht das Interesse des Sozialhilfeträgers dahin, möglichst alsbald von dem Erstattungsfall unterrichtet zu werden, um gegebenenfalls seinerseits noch Vorkehrungen treffen zu können (vgl. u.a. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urt. v. 26. November 2009 - L 8 SO 172/07, Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen 20. Senat, Urt. v. 25. Februar 2008 - L 20 SO 63/07, Bieback in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl., § 25 Rn. 34, jeweils m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - L 7 SO 5332/09
    Die Annahme eines Eilfalles setzt voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalles sofort geholfen werden muss und eine rechtzeitige Einschaltung des Sozialhilfeträgers nicht möglich ist; die Notwendigkeit sofortiger Hilfe lässt in der Regel keine Zeit, den zuständigen Sozialhilfeträger zu unterrichten und zunächst dessen Entschließung über eine Gewährung der sofortigen Hilfe als Sozialhilfe abzuwarten (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), BVerwGE 114, 298; 59, 73 zu § 121 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG); vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. November 2009 - L 8 SO 172/07 - (juris) ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2012 - L 8 SO 317/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 8 SO 177/07
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